Versicherung & Kosten bei Autoglas – in Georgensgmünd, Schwabach & Umgebung

Wir erklären Ihnen transparent, wie die Versicherungsabwicklung funktioniert, welche Kosten entstehen können und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. So wird die Reparatur für Sie so einfach wie möglich.

Gerne mit Foto vom Schaden.

So läuft die Versicherungsabwicklung ab

Von der Schadensmeldung bis zur fertigen Reparatur – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Schritt 1

Schaden melden

Online-Formular, telefonisch oder per WhatsApp – wie es Ihnen am besten passt.

Schritt 2

Prüfung

Wir prüfen: Reparatur möglich oder Austausch sinnvoll? Erste Einschätzung meist am selben Tag.

Schritt 3

Versicherung klären

Art, ggf. Schadennummer, Werkstattbindung – wir helfen bei der Kommunikation.

Schritt 4

Termin bestätigen

Schnelle Terminvergabe, flexibel nach Ihren Wünschen.

Schritt 5

Abrechnung

Direktabrechnung mit Versicherung (soweit möglich). Sie zahlen nur die ggf. anfallende Selbstbeteiligung.

Hinweis: Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Versicherung. Wir geben allgemeine Informationen und helfen bei der Abwicklung.

Welche Versicherung zahlt wann?

Ein Überblick über die gängigen Versicherungsarten und deren Leistungen bei Glasschäden.

Teilkasko

Glasschäden durch Steinschlag oder Glasbruch sind in der Regel abgedeckt. Der Schadensfreiheitsrabatt wird bei Teilkasko-Glas meist nicht beeinflusst.

Je nach Tarif und Vertragsbedingungen

Vollkasko

Beinhaltet in der Regel die Teilkasko-Leistungen. Kann greifen, wenn der Schaden nicht über Teilkasko abgedeckt ist.

Vertraglich unterschiedlich

Kfz-Haftpflicht

Deckt keine eigenen Glasschäden ab. Relevant nur, wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat (Schuldfrage/Regulierung).

Selbstzahler bei eigenem Schaden

Selbstbeteiligung – wann fällt sie an?

Die Selbstbeteiligung ist vertraglich festgelegt. Je nach Schadenart kann sie entfallen oder anfallen.

Steinschlagreparatur

Bei vielen Versicherern entfällt die Selbstbeteiligung bei einer reinen Reparatur, da die Kosten oft unter der SB-Grenze liegen.

Häufig: 0 € Selbstbeteiligung (je nach Tarif)

Scheibentausch

Bei einem kompletten Austausch wird in der Regel die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.

Beispiel: 150 € (prüfen Sie Ihren Vertrag)

Werkstattbindung einfach erklärt

Werkstattbindung bedeutet, dass Ihre Versicherung bestimmte Partnerwerkstätten vorgibt, in denen Reparaturen durchgeführt werden sollen. Dies ist oft mit günstigeren Tarifen verbunden.

Wir unterstützen Sie

Wenn Ihr Vertrag Werkstattbindung enthält, unterstützen wir Sie bei der Klärung und stimmen das Vorgehen mit Ihnen ab. Sprechen Sie uns einfach an.

Was wir von Ihnen benötigen

Für eine reibungslose Abwicklung sind diese Informationen hilfreich:

  • Versicherung (Name) und Versicherungsart (Teilkasko/Vollkasko/Haftpflicht)
  • Wenn vorhanden: Schadennummer / Vorgangsnummer
  • Fahrzeugdaten (Hersteller/Modell/Kennzeichen optional)
  • Schadendatum und kurze Beschreibung
  • Foto(s) vom Schaden (optional, hilft bei der Einschätzung)

Wenn Sie nicht alles zur Hand haben: kein Problem – wir starten mit dem, was da ist.

Häufige Fragen zur Versicherung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherung, Kosten und Abwicklung.

Zahlt meine Teilkasko den Steinschlag?
In der Regel ja – Glasschäden durch Steinschlag sind in den meisten Teilkasko-Tarifen abgedeckt. Die genauen Bedingungen hängen von Ihrem Vertrag ab. Bei reiner Reparatur verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung.
Muss ich meine Versicherung vorab informieren?
Das ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Sie können den Schaden aber auch selbst melden – beides ist möglich.
Übernehmen Sie die Abrechnung mit der Versicherung?
Ja, sofern möglich rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sie müssen nur die eventuell anfallende Selbstbeteiligung tragen. Wir informieren Sie vorab transparent über alle Kosten.
Was ist eine Schadennummer und wo finde ich sie?
Die Schadennummer (auch Vorgangsnummer) erhalten Sie von Ihrer Versicherung, wenn Sie dort bereits einen Schaden gemeldet haben. Sie steht in der Bestätigung oder auf Ihrem Versicherungsportal. Haben Sie keine? Kein Problem – wir arbeiten auch ohne.
Was bedeutet Werkstattbindung – und was heißt das für mich?
Werkstattbindung bedeutet, dass Ihre Versicherung bestimmte Partnerwerkstätten vorgibt. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob und wie wir dennoch tätig werden können – oft ist das unproblematisch.
Fällt eine Selbstbeteiligung an?
Das hängt von Ihrem Tarif und der Art des Schadens ab. Bei Steinschlagreparaturen verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung. Bei einem Scheibentausch wird sie in der Regel fällig (typisch: 150 €). Wir informieren Sie vorab.
Wird mein Schadensfreiheitsrabatt beeinflusst?
In der Regel nicht. Glasschäden über die Teilkasko werden bei den meisten Versicherern schadensfrei abgewickelt. Ihr Schadensfreiheitsrabatt bleibt unberührt.
Was ist, wenn ich nur haftpflichtversichert bin?
Die Kfz-Haftpflicht deckt keine eigenen Glasschäden ab. In diesem Fall sind Sie Selbstzahler. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot.
Wie läuft es bei Leasingfahrzeugen?
Bei Leasingfahrzeugen gelten die Vorgaben des Leasinggebers. Oft ist eine Vollkasko vorgeschrieben. Wir stimmen uns mit Ihnen ab und dokumentieren die Reparatur ordnungsgemäß.
Wie läuft es bei Firmenwagen oder Flotten?
Bei Firmenwagen und Flotten können spezielle Rahmenverträge oder Selbstbehalte gelten. Kontaktieren Sie uns – wir haben Erfahrung mit Flottenabwicklungen.
Was ist, wenn es ein Mietwagen ist?
Bei Mietwagen ist in der Regel die Mietwagenfirma der Ansprechpartner. Klären Sie den Schaden zunächst mit dem Vermieter – wir unterstützen auf Wunsch bei der technischen Dokumentation.
Kann ich die Kosten auch selbst zahlen?
Ja, selbstverständlich. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot. Eine Versicherungsabwicklung ist nicht zwingend erforderlich.

Sonderfälle

Leasingfahrzeug

Bei Leasingfahrzeugen gelten die Vorgaben des Leasinggebers. Wir dokumentieren alles ordnungsgemäß.

Firmenwagen / Flotte

Spezielle Rahmenverträge? Kein Problem – wir haben Erfahrung mit Flottenabwicklungen.

Mietwagen

Klären Sie den Schaden zunächst mit dem Vermieter. Wir unterstützen bei der Dokumentation.

Selbst zahlen? Auch kein Problem.

Sie möchten die Kosten selbst tragen oder haben keine Kaskoversicherung? Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.

Schnell und unkompliziert

Am schnellsten geht's über die Schadenmeldung – auf Wunsch auch per WhatsApp mit Foto. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.